Tritt in einer Wohnung ein Mangel auf, so muss man diesen dem Vermieter melden. Dies ist auch der Fall, wenn Mängel trotz entsprechender Maßnahmen immer wiederkehren, was zum Beispiel bei Schimmel der Fall sein kann. Der Mieterverein München weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man in solchen Fällen den Vermieter jedes Mal nach erneutem Auftreten des Mangels davon in Kenntnis setzen muss.
Kommt man dem nicht nach, verlieren Mieter ihren Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar ihren Vermieter darüber informiert, dass Schimmel in der Wohnung auftrete. Dieser kehrte erneut zurück und die Mieter gaben an, dass sie beim nächsten Mal ausziehen würden.
Als sich erneut Schimmel bildete, kündigten sie tatsächlich die Wohnung und zogen direkt aus. Vor Gericht verlangten sie Schadenersatz vom Vermieter, was die Richter ihnen jedoch nicht zusprachen. Sie hätten auch beim dritten Mal den Schimmel melden müssen und nicht einfach ausziehen sollen. Dadurch seien sie ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen und hätten daher keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn der Vermieter objektiv der Meinung sei, dass er alles getan habe um den Mangel zu beseitigen.
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