Eine interessante und lukrative Möglichkeit Steuern zu sparen ist eine hochwertige Immobilien im Bereich der Denkmalpflege zu erwerben. In einer Zeit in der der Gesetzgeber versucht immer mehr steuersparende Investitionen zu beschneiden, gehört der Erwerb einer entsprechend hochwertigen und geprüften Denkmalimmobilie zu den wenigen noch verbleibenden Möglichkeiten die Rendite durch einen steuersparenden Kauf zu verbessern.
Dabei ist es keinesfalls entscheidend, ob diese Immobilie als Kapitalanlage, also mit Vermietungsabsicht, oder zur Eigennutzung erworben wird. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmen, welches außer einer fundierten Beratung, Erfahrungen und Referenzen in diesem Bereich aufweisen kann.
Die Denkmalabschreibung, auch Denkmal AfA genannt, wird laut Einkommensteuergesetz dem gewährt, der eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt und diese entweder selbst nutzt oder als Kapitalanlage vermietet.
Um die steuerlichen Vorteile, die sich aus dem abzugsfähigen Betrag ergeben zu ermitteln, ist es wichtig den Anteil des Kaufpreises zu kennen, der auf die Sanierung des gekauften Objektes entfällt. Je nach Aufwand kann dieser Anteil siebzig Prozent oder mehr des Kaufpreises ausmachen. Wie viel dies in Euro und Cent für den einzelnen Steuerpflichtigen ausmacht, kann der Steuerberater genau beantworten. Allerdings finden sich im Internet auch Steuerrechner, die den steuerlichen Vorteil ziemlich genau darstellen können.
Steuerliche Grundlage, die diesen Effekt erklärt, ist das Einkommenssteuergesetz. In den Paragrafen 7h und 7i EStG werden die Grundlage für Kapitalanleger und im Paragrafen 10f EStG die der Eigennutzer dargestellt. Erwähnenswert ist dabei, dass Kapitalanleger innerhalb von 12 Jahren den gesamten Kostenanteil der Sanierung abschreiben, und Eigennutzer über 10 Jahre einen Anteil von 90 Prozent. Besonders gestaltete Gebäude, die das Amt für Denkmalschutz aufgrund von besonderer architektonischer oder gestalterischer Bedeutung als besonders förderungswürdig einstuft, können eine erhöhte Abschreibung aufweisen.
Grundvoraussetzung für die Möglichkeit dieser interessanten Steuerentlastung ist, dass der Käufer die Immobilie vor Beginn der Sanierung erwirbt. Denn ausschließlich der Anteil der Sanierung am Kaufpreis kann abgeschrieben werden.
Warum Denkmalimmobilien kaufen?
Es gibt eine Reihe von objektiv wichtigen Gründen die es rechtfertigen eine Denkmalimmobilie zu erwerben. Die steuerliche Möglichkeit, den Anteil der Sanierung am Kaufpreis abzuschreiben und somit steuermindernd geltend zu machen ist zwar interessant aber längst nicht der einzige Entscheidungsgrund für eine solche Immobilie.
Wer heute seine Altersversorgung überdenkt, sollte einen nicht unwesentlichen Teil in Sachwerten anlegen. Hier bietet die Denkmalimmobilie ausgezeichnete Vorteile, und zwar unabhängig davon ob diese zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage gedacht ist. Wer eine solche Denkmalimmobilie in guter Lage erwirbt, kann auch von einer interessanten Preissteigerung ausgehen, denn diese Immobilien sind gesucht.
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