Immer wieder kann es dazu kommen, dass ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen einleitet, bei denen direkt in den Wohnungen der Mieter gearbeitet wird. Vor allem für ältere oder behinderte Menschen kann dies zu einer echten Belastung werden. Nicht selten entscheiden sie sich, während der Modernisierungsdauer in Ausweichwohnungen oder Ähnliches zu ziehen. Für diese Kosten muss hier der Vermieter aufkommen, wie das Landgericht Hamburg entschied. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund hin.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der aufgrund eines Schlaganfalls im Rollstuhl saß. Zudem war er auf einen ambulanten Pflegedienst angewiesen. Als der Vermieter grundlegende Modernisierungsmaßnahmen ankündigte, entschied er sich, für diese Zeit in eine Seniorenresidenz zu ziehen und verlangte vom Vermieter die Zahlung der Heimkosten, was dieser verweigerte.
Die Richter gaben am Ende dem Mieter Recht. Der Vermieter müsse die Kosten ersetzen, aber nur in einem angemessenen Umfang. Weitergehende Ansprüche seien nicht vorgesehen, denn der Mieter dürfe durch seinen vorläufigen Umzug nicht finanziell profitieren.
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