Das Thema erneuerbare Energien hat endlich Einzug in das allgemeine Bewusstsein gehalten. Immer mehr Leute entscheiden sich für alternative Energieerzeuger wie Solaranlagen, Biogasanlagen oder eigene Windkraftanlagen. Während die anderen meist in der Nachbarschaft gerne gesehen werden, stoßen Letztere noch hier und da auf Ablehnung.
Der Grund dafür ist, dass Windkraftanlagen Geräusche machen können und das so manch einen Nachbarn offenbar stört. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt müssen diese den Lärm durch die Anlagen jedoch hinnehmen, solange dieser die gesetzlichen Grenzwerte nicht übersteigt.
Damit lehnten die Richter einen Eilantrag zweier Kläger ab, die den Lärm einer Windkraftanlage in der Nachbarschaft für gesundheitsschädlich hielten. Die Lautstärke hielt sich jedoch genau an die Maßstäbe des Immissionsschutzrechts. Somit erklärten die Richter mögliche „individuelle Befindlichkeiten“ der Betroffenen für nicht relevant. Vor dem Bau einer Windkraftanlage sollte man sich also in Sachen Lärm informieren und nach Möglichkeit mit den Nachbarn einigen.
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