Haustiere

Urteil: Meerschweinchen und Hunde dürfen in Mietwohnung bleiben

Tierhaltern kann es in Mietwohnungen immer wieder passieren, dass die Haltung von Tieren im Mietvertrag untersagt wird. Wer kleinere Tiere bis zu der Größe einer Katze besitzt, kann nun jedoch aufatmen, denn aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass entsprechende Klauseln im Mietvertrag ungültig sind.

Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten oder Katzen würden die Wohnung nicht signifikant beschädigen und andere Mieter auch nicht stören. Eine Haltung sei eine sachgemäße Nutzung der Wohnung und somit zulässig.

Anders sieht das Ganze jedoch bei der Haltung von Hunden oder gar giftigen Tieren aus. Hier kann der Vermieter immer noch ein Verbot aussprechen. Hält der Mieter sich nicht an diese Abmachung, drohe ihm eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung. Als Ausnahmen gelten nur nützliche Tiere, wie beispielsweise Blindenhunde.

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