Die Entscheidung, ob einer Immobilie der Status eines Denkmals zuerkannt wird, trifft das Amt für Denkmalschutz auf Grundlage des sogenannten Denkmalschutzgesetzes. Gründe für eine solche Zuerkennung können z.B. städtebaulicher, künstlerischer, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Art sein – etwa, das Gebäude besonders typisch für jene Zeit und jenen Ort ist, in der bzw. an dem es erbaut wurde. Auch einzelne Gebäudeteile, wie z.B. die Fassade oder der Dachstuhl eines Hauses, können unter das Denkmalschutzgesetz fallen. Besonderheiten erhaltenswerter Immobilien Sobald eine Immobilie, vollständig…
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In Sachen Finanzberatung hört man immer wieder von negativen Vorkommnissen. Daher wollte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wissen, wie gut die Beratung bei der Eigenheimfinanzierung in Wirklichkeit ist. Das Ergebnis ist leider nicht gerade positiv. 397…