Ein Wochenmarkt mitten in der Stadt ist im Prinzip eine schöne Sache und zieht regelmäßig etliche Menschen aufgrund der besonderen Atmosphäre an. Viele Anwohner, die die Geräusche eines solchen Marktes direkt mitbekommen, finden dies meist jedoch weniger entspannend. Jedoch mindert dieser Lärm nicht den Wohnwert an sich. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, auf das der Eigentümerverband Haus & Grund hinweist.
In dem konkreten Fall wollte ein Vermieter die Miete erhöhen. Der Mieter weigerte sich jedoch das Mehr an Kosten zu zahlen. Als Grund nannte er unter anderem, dass die Geräusche vom Wochenmarkt sowie unzureichende Elektroinstallation und eine nicht zeitgemäße Wärmedämmung eine solche Mieterhöhung nicht rechtfertigen würden.
Die Richter sahen dies jedoch anders. Ein Wochenmarkt bilde die übliche Geräuschkulisse in dieser Wohnlage. Daher müssen Mieter den Lärm hinnehmen. Vorwürfe bezüglich der Dämmung und der Leitungen müssten konkret nachgewiesen werden. Bei Altbauten seien die Anforderungen jedoch meist nicht so hoch wie bei Neubauten.
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