Das Thema Modernisierungsmaßnahmen betrifft aktuell auch immer mehr Mieter. So schön dies natürlich auch ist, leider kommen dadurch auf so manch einen Mieter auch Kosten zu, die durchaus belastend sein können. Im Falle einer doppelten Modernisierung hat nun der Bundesgerichtshof das Recht der Mieter gestärkt.
In dem konkreten Fall ging es um eine Wohnung in Berlin, in der zuvor noch mit Kohleöfen geheizt wurde. Die Vormieterin hatte auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einbauen lassen und dafür auch die Zustimmung des Vermieters erhalten. Der aktuelle Mieter zahlte an die Vormieterin eine Ablöse für die Heizung. Der Vermieter kam nun jedoch auf die Idee, die Wohnung an die Gaszentralheizung für das Haus anschließen zu wollen und der aktuelle Mieter sollte die Kosten dafür mittragen. Dieser weigerte sich jedoch, da er für die Etagenheizung ja bereits gezahlt habe.
Am Ende gaben die Richter in Karlsruhe dem Mieter Recht. Ein Vermieter müsse sich von Anfang an überlegen, wie er Modernisierungsmaßnahmen gestalte. So könne er nicht einfach einer Maßnahme zustimmen und dann kurz darauf verlangen, dass diese wiederum durch eine andere Lösung ersetzt werde. Generell müssten Modernisierungsmaßnahmen jedoch vom Mieter geduldet werden, wenn sie den Wohnwert deutlich verbessern und zu Energieeinsparungen führen. Übersteigen dabei die anfallenden Kosten den Nutzen, kann auch hier der Mieter die Arbeiten ablehnen. Dafür benötigt man jedoch konkrete Beweise.
Keine Kommentare