Immer wieder haben Bauherren Ärger mit mangelhaften Bauten. Das verantwortliche Handwerksunternehmen ist in solch einem Fall bekanntermaßen verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Dies muss auch dann geschehen, wenn es mit viel Aufwand verbunden ist. Zudem dürfen Bauherren ein anderes Angebot des Handwerkers zurückweisen.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund hinweist. In dem konkreten Fall ging es um einen Hauseigentümer, der bei einem Handwerker den Einbau einer Holztreppe in Auftrag gegeben hatte. Dies geschah jedoch mangelhaft.
Ein Sachverständiger stellte fest, dass um den Mangel zu beheben die Treppe wieder ausgebaut werden müsste. Der Handwerker bezeichnete dies jedoch als zu aufwendig und schlug eine andere Methode vor, die der Hauseigentümer ablehnte.
Die Richter gaben am Ende dem Eigentümer Recht, denn grundsätzlich sei es natürlich Sache des Handwerkers wie er den vertragsgerechten Zustand erreiche. Sei dies jedoch nur auf eine Weise möglich müsse man den Aufwand hinnehmen und entsprechend vorgehen.
Keine Kommentare