Alle Stinkstiefel und eher mürrischen Zeitgenossen müssen jetzt aufpassen, denn ein aktuelles Urteil hat noch einmal bestätigt, dass das Beleidigen von Kollegen ein Kündigungsgrund ist.
Im aktuellen Fall ging es um eine Bäckereifachangestellte die mehrfach vor den Kunden verbal auf die Auszubildende losging und diese bloß stellte. Als die Auszubildende sich daraufhin beim Chef beschwerte wurden die Beleidigungen sogar noch schlimmer und arteten in Bedrohungen aus. Der Chef ermahnte seine Mitarbeiterin mehrfach ihr Verhalten zu ändern, doch es geschah eher das Gegenteil.
Ein Aussetzer vor der Filialleiterin brachte dann schließlich das Ende: Der Bäckereifachangestellten wurde fristlos gekündigt. Diese zog daraufhin vor Gericht und verlor.
Das Gericht betonte noch einmal, dass massive Beleidigungen gegenüber Kollegen eine fristlose Kündigung rechtfertige. Der Chef müsse aufgrund seiner Fürsorgepflicht seine Mitarbeiter vor Angriffen schützen. Zudem müsse er dafür Sorge tragen, dass der Produktionsablauf nicht beeinträchtigt wird. Vielleicht sogar ein kleine Hoffnung für Mobbing-Opfer?
Keine Kommentare