Die meisten Mieter kennen es: Sie ziehen aus ihrer alten Wohnung aus und müssen diese nicht nur in einem guten Zustand, sondern meist auch noch mit weißen Wänden übergeben. Letzteres hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun für nicht rechtens erklärt.
Alle Klauseln, die das weiße Anstreichen von Wänden vor der Wohnungsübergabe diktieren, sind damit nichtig. Der Vermieter darf dem Mieter also nicht mehr die Farbe diktieren. Die Richter betonten, dass durch solche Klauseln der Mieter unangemessen benachteiligt würde.
Jedoch müsse sicher gestellt sein, dass der Vermieter die Wohnung schnellstmöglich neu vermieten könne. Dazu zähle auch die Farbwahl, wobei es durchaus etliche weitere dezente Farben außer Weiß gebe, die einem großen Interessentenkreis gefallen könnten.
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