Es ist immer wieder faszinierend, um welche Dinge sich Menschen streiten und welche Punkte so manch einem Vermieter als Begründung dienen, die Miete zu erhöhen. Solch ein etwas seltsamer Fall landete vor einiger Zeit vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbands Haus & Grund berichtet.
Konkret hatte ein Vermieter einem Mieter mehrere Gründe genannt, die nach dessen Einschätzung den Wohnwert erhöhten und somit eine Mieterhöhung rechtfertigten. Dazu gehörte auch ein angeblicher Abstellraum. Der Mieter wies den Vermieter darauf hin, dass es in der Wohnung keinen Abstellraum gebe, sondern nur eine Nische, vor der ein Vorhang hing.
Die Richter entschieden sich am Ende für die Auslegung des Vermieters und legten fest, dass eine Nische mit Vorhang als Abstellraum mit Sichtschutz gewertet werden könne. Dies erhöhe den Wohnwert und mache damit eine Mieterhöhung möglich. Na dann…
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