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Worauf muss man bei einem Investment in eine Baudenkmal-Immobilie achten?

Altbausanierung - flickr/brewbooks

Baudenkmäler sind heutzutage gefragter als je zuvor. Villen, Stadthäuser oder Schlösser bieten neben einem attraktiven Erscheinungsbild auch eine gute Möglichkeit Investitionen zu tätigen. Besondere Vorteile dieser Investitionsmöglichkeit ist der vom Staat geförderte Denkmalschutz. Die Förderung wird in Form von Steuervorteilen gewährt. Nutzen können diese Anleger und Selbstnutzer der Baudenkmäler. Daran sind jedoch auch bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die Steuervorteile werden in Deutschland in einer Denkmalabschreibung vom deutschen Staat unterstützt. Somit nimmt der Staat am Erwerb und an Sanierungen sowie an Modernisierungen des Baudenkmals teil. Grundvoraussetzung ist immer die behördliche Anerkennung des Gebäudes als Denkmalsschutzbauwerk. Dabei kann es entweder als Denkmal gelistet sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen.

Mit den Steuervorteilen sinkt die Last der Einkommenssteuer. So können Anleger, die ihr Denkmal vermieten den Sanierungsanteil über zwölf Jahre hinweg vollständig abschreiben. Begründet wird diese Maßnahme vom Staat dadurch, dass die Denkmäler so erhalten bleiben und in regelmäßigen Abständen saniert werden. Durch regionale Denkmalförderungsmaßnahmen können Besitzer zusätzliche Mittel beantragen.

Da die Anzahl der Denkmalimmobilien begrenzt ist, sind diese Gebäude sehr beliebt. Kunst, Geschichte oder Wissenschaft machen diese Gebäude besonders wertvoll. Es gibt sowohl Einzeldenkmäler als auch Gruppen von Baudenkmälern. Dadurch werden sehr hohe Kaufpreise und hohe Mieten erlangt, auch weil die Kundschaft besonders zahlungsfähig ist. Für diese Kundschaft sind auch die besonderen Abschreibungsmöglichkeiten besonders gut, da sie häufig den Spitzensteuersatz haben und somit erhebliche Steuereinsparungen vornehmen können.

Nach 10 Jahren im Besitz des Käufers entfallen hier sogar die Spekulationssteuern. Werbungskosten wie Finanzierung und Betriebskosten können außerdem steuerlich abgesetzt werden. Bei den ganzen steuerlichen Vorteilen, sollte man jedoch nicht vergessen, dass es zum Erhalt der Immobilie seitens der Behörde bestimmte Vorgaben gibt. So gibt es zum Beispiel bei Schlösern eine Vorgabe, dass die Nutzungsmöglichkeiten im Vorfeld geprüft werden müssen. Anhand dessen wird entschieden, ob die Immobilie gewerblich oder privat genutzt werden kann. Ist sie zu gewerblichen Zwecken geeignet kann hier ein Restaurant, eine Schule oder ein Hotel entstehen.

Wer sich für den Erwerb einer Baudenkmal Immobilie interessiert, findet auf investition-baudenkmal.de auch noch weiterführende Informationen zum Thema.

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