Mieten & Vermieten Haustiere

Tierhaltung in Wohnungen: Hund bleibt Hund

Das Halten von Tieren in Mietwohnungen führt immer wieder zu großen Streitereien zwischen Mietern und Vermietern. Generell dürfen laut des Deutschen Mieterbunds Kleintiere in Wohnungen immer gehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Ziervögel oder Hamster. Hunde hingegen müssen vom Vermieter erlaubt werden.

Nun sind jedoch einige Hunde nicht wirklich größer als eine Katze oder sogar ein Kaninchen. Daher zog eine Mieterin in Berlin vor Gericht. Sie wollte von ihrem Vermieter die Erlaubnis bewirken, ihren Yorkshire-Terrier in der Wohnung halten zu dürfen. Dieser sei von fast schon winzigen Ausmaßen und daher mit einem Kleintier durchaus vergleichbar.

Die Richter des Amtsgerichts Berlin-Spandau stimmten mit dieser Argumentation jedoch nicht überein. Ein Yorkshire-Terrier sei, egal wie groß, immer noch ein Hund und so habe der Vermieter auch das Recht die Haltung zu verbieten. Ein Hund bleibt rechtlich also immer ein Hund.

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