Eins, zwei, drei, meins… genau in diesem Moment kann der heiß ersehnte, und bisher immer vergeblich zu ersteigern versuchte Artikel, dem Ersteigerer gehören. Vorausgesetzt er bezahlt den Artikel innerhalb einer festgesetzten Zeit. Dieser Vorgang bleibt in chronologischer Hinsicht stete derselbe. Egal was gerade in der Gunst des Käufers steht, sobald der Zuschlag erteilt und die Ersteigerungsnachricht per Mail eingegangen ist, wird der Fernseher, das gebrauchte Handy, der Pullover, oder die gebrauchte Stereoanlage, zumindest mal theoretisch in den Besitz des Ersteigerers…