Generell sind Hausbesitzer in Deutschland dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Immissionsschutzmessung und eine Abgaswegprüfung vom Schornsteinfeger durchführen zu lassen, wenn sie entsprechende Heizungsanlagen im Haus haben, was wohl bei den meisten der Fall ist. Ein guter Zeitpunkt dafür ist das Ende der Heizungsperiode nach dem Winter. Darauf weist der TÜV Rheinland aktuell hin. Während des Gebrauchs im Winter lagern sich Rußpartikel und andere Verschmutzungen in der Heizung ab, was die Wärmeübertragung verschlechtert und zum Beispiel bei Gasheizungen auch lebensgefährlich…
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Wer eine eigene Heizungsanlage betreibt muss diese laut Energieeinsparverordnung auch warten lassen. Zu dieser Pflicht gehört auch die Reinigung des Heizkessels. Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern rät Betreibern dazu, die Anlage einmal jährlich warten…