Vermieter können nichts dagegen tun, wenn Mieter starke Raucher sind. Werden durch den Geruch jedoch andere Nachbarn belästigt, so haben die Betroffenen das Recht, die Miete zu mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem konkreten Fall fühlten sich die Bewohner einer Dachgeschosswohnung immer wieder durch den Rauch der Mieter, die unter ihnen wohnten, belästigt. Diese waren starke Raucher und qualmten viel auf dem Balkon, so dass der Rauch immer wieder durch die geöffneten Fenster in die Dachgeschosswohnung der nichtrauchenden Nachbarn zog. Letztere minderten daraufhin die Miete, was der Vermieter nicht einsah.
Am Ende sahen dies jedoch die Richter des Landgerichts Hamburg anders und bestätigten, dass in solch einem Fall eine Mietminderung von fünf Prozent absolut gerechtfertigt sei. Das Belüften beziehungsweise die Nutzung der Dachgaube sei durch den Geruch beeinträchtigt.