Wird ein Mietverhältnis beendet, geht es dabei auch immer um die Rückzahlung der Kaution. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass ein Vermieter die Mietkaution „so schnell wie möglich“ zurückgeben müsse.
Die heißt nichts anderes als, dass der Betrag sofort gezahlt werden muss, sobald feststeht, dass der Vermieter keine Ansprüche mehr an den ehemaligen Mieter mehr hat. Dabei ist es egal, ob die Kaution bar gezahlt, auf einem Sparbuch angelegt wurde oder eine Bürgschaft war. Normalerweise gelte als angemessene Frist zwei bis drei Monate, in schwierigen Fällen zur Not auch mal sechs.
Laut dem BGH darf diese Zeit nur in echten Ausnahmefällen überschritten werden. Steht die Betriebskostenrechnung jedoch noch an, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, aber eben nur einen Teil.
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