So manch ein Deutscher treibt es in seiner Wohnung gerne bunt. Auch Mieter dürfen sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, auf das die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hinweist, in Sachen Farben in der Wohnung vollkommen frei austoben. Der Vermieter darf dagegen nichts sagen.
In Sachen Farbgestaltung und Dekoration haben Mieter während der Mietdauer vollkommene Freiheit. Wichtig ist nur, dass man keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters ausführt. Die Wände farbig zu streichen fällt laut den Richtern nicht darunter. Damit erklärten sie eine entsprechende Klausel in Mietverträgen für unzulässig, nach denen Mietern die Farbwahl der Wände vorgeschrieben wird.
Man könne kein berechtigtes Interesse des Vermieters darin erkennen, dass die Wohnung während der Mietdauer zum Beispiel Weiß bleiben muss. Das einzige, was ein Vermieter verlangen kann, ist, dass die Wohnung nach der Mietzeit in einem bestimmten Zustand wieder übergeben muss. Dies dient dazu, dass die Wohnung schneller neu vermittelt werden kann. Man kann sich also farblich austoben, muss jedoch beim Auszug in den meisten Fällen wieder für weiße Wände sorgen.
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