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Deutscher Mieterbund: 90% der Mietverträge mit unwirksamen Klauseln!

cc by flickr/ steinhobelgruen

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Immer wieder hört man von Klauseln in Mietverträgen, die der aktuellen Rechtssprechung nach unwirksam sind. Die aktuellen Zahlen des Deutschen Mieterbundes in diesem Bereich, werden jedoch bei so manch einem für eine Überraschung sorgen, denn die Experten gehen davon aus, dass in ganzen 90 Prozent aller Mietverträge in Deutschland unwirksame Klauseln enthalten sind!

Dies bedeute, dass in über 19 Millionen Mietverträgen Regelungen stehen, die entweder gegen das Gesetz verstoßen oder bei denen der Mieter übermäßig benachteiligt wird. Am häufigsten treffe dies auf Klauseln zu Renovierungen und Schönheitsreparaturen zu. So darf ein Vermieter seinem Mieter beispielsweise nicht vorschreiben, in welcher Farbe die Wände zu streichen sind.

Unwirksame Regelungen findet man aber auch oft in Bereichen der Tierhaltung, der Mieterrechte oder der Kündigungsfristen. Grundsätzlich sei dies nicht nur der Fall bei selbst entworfenen Mietverträgen von Einzelvermietern, sondern auch bei Musterverträgen oder Formularverträgen von großen Wohnungsunternehmen, Hauseigentümervereinen und Co.

Der Deutsche Mieterbund rät daher allen Mietern vor der Unterzeichnung des Mietvertrags diesen von einem Experten prüfen zu lassen. Erweist sich eine Klausel als unwirksam, tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung.

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