Uncategorized

Bundesverwaltungsgericht: Meisterzwang verletzt nicht die Berufsfreiheit

cc by flickr/ Mario Spann

cc by flickr/ Mario Spann

In den vergangenen Wochen wurde immer mal wieder über den Meisterzwang im deutschen Handwerk diskutiert. Hierzulande darf sich in 41 Branchen ein Handwerker erst selbstständig machen, wenn er seinen Betrieb in die Handwerksrolle einträgt, durch eine Meisterprüfung qualifiziert ist oder aber eine sechsjährige Berufserfahrung als „Altgeselle“ vorweisen kann.

So waren einige der Überzeugung, dass diese Regelung deutsche Handwerker gegenüber anderen EU-Handwerkern benachteilige und die Berufsfreiheit verletze. Das Bundesverwaltungsgericht teilte diese Auffassung jedoch nicht.

Im konkreten Fall hatte zum einen eine Friseurin gegen die Aufforderung der Handwerkskammer, ihren Betrieb in die Handwerksrolle einzutragen, geklagt. Zum anderen klagte ein Dachdecker gegen die Verwaltungsbehörde. Beide wollten ihre Tätigkeit ausüben ohne unter die oben genannten Voraussetzungen zu fallen.

Die Richter entschieden am Ende, dass der Meisterzwang in Deutschland nicht gegen die Berufsfreiheit verstoße und auch nicht gegenüber anderen EU-Staaten benachteiligt. Den Meisterzwang wird es also weiterhin geben.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.