Die Mietnebenkosten sind immer wieder Anlass für Streitereien zwischen Mietern und Vermieter. Hier hat nun der Bundesgerichtshof die Rechte der Vermieter gestärkt. Wenn Mieter von zu hohen Nebenkosten aufgrund von unwirtschaftlichem Verhalten des Vermieters ausgehen, müssen sie dies belegen.
In dem konkreten Fall hatte ein Mieter sich geweigert einen Teil der Nebenkosten für 2007 zu zahlen, da die Müllabfuhrgebühren 500 Euro betrugen. Durch seinen Anwalt ließ er dem Vermieter mitteilen, dass laut dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds ein Betrag von 185,76 Euro angemessen wäre.
Der BGH gab am Ende jedoch dem Vermieter Recht, denn der Mieter hätte sich im Vorfeld genau über die Müllgebühren der Stadt informieren und die Belege des Vermieters einsehen müssen. Ein Kostenspiegel sei in solchen Fällen nicht von Belang. Zusätzlich zeigte sich, dass die hohen Kosten durch ein Fehlverhalten des Mieters entstanden waren, denn es wurden immer wieder Abfälle für den Restmüll in die kostenlose gelbe Tonne geworfen. Daraufhin führte die Stadt mehr gebührenpflichtige Restmülltonnen ein.
Mieter müssen also für falsche Mülltrennung die Kosten selbst tragen. Ein Fehlverhalten der Mieter könne dem Vermieter nicht vorgeworfen werden.
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