Wer sich einen Raum mietet, der muss dazu auch freien Zugang haben, ansonsten ist er nicht zu Zahlungen verpflichtet. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, auf den die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hinweist.
In dem konkreten Fall hatte sich ein Mann eine sogenannte Enklave angemietet. Dabei handelte es sich jedoch um einen Raum, der von anderen Räumen umgeben war, die wiederum an andere Personen vermietet waren. Wollte der Mieter nun zu seinem Raum gelangen, musste er erst andere Mieter um Erlaubnis fragen. Er war also von den anderen Mietern abhängig. Daraufhin verweigerte er die Zahlung der Miete.
Der Fall landete vor Gericht und am Ende gaben die Richter dem Mieter Recht. Der Vermieter habe durch sein Vorgehen seine Pflicht zur Gebrauchsüberlassung verletzt. Wer einen Raum anmiete, müsse zu diesem freien Zugang haben. Der Vermieter müsse dafür sorgen, zur Not durch einen Mauerdurchbruch oder Ähnliches.
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