Unternehmer tragen stets ein gewisses Risiko. Das reicht von einem kleinen Fehler im Impressum bis hin zu wettbewerbswidriger Werbung. Eine Abmahnung flattert einem meist schnell ins Haus. Diese gilt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg auch dann, wenn sie als E-Mail im Spamfilter landet.
In dem konkreten Fall ging es um ein Online-Brancheportal, das von einem Anwalt per E-Mail abgemahnt wurde. Nur leider wurde diese vom Spamfilter des Empfänger abgefangen und im Spam abgelegt, so dass letzterer die Abmahnung gar nicht gesehen hatte.
Den Richtern war dieser Umstand egal und sie urteilten, dass eine Abmahnung dann als empfangen gilt, wen sie bei dem betroffenen eben ankommt. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Postfach sie landet. Das Risiko, dass eine E-Mail verloren geht liege ganz allein beim Empfänger.
Also, in Zukunft auch den Spam nicht vergessen…
1 Kommentar
Was sich die Richetr alles herausnehmen, grenzt doch schon an Frechheit. Dies hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun. Das Risiko, dass eine E-Mail verloren geht liege ganz allein beim Empfänger. Na sicher doch. Das eine E-Mail Abmahnung überhaupt als gesetzeskonform angesehen wird, ist mir ein Rätsel. Hauptsache hatte der Absender auch eine gültige Signatur???