Vor wenigen Tagen hat der Bundestag ein neues Meldegesetz verabschiedet, das in einigen Punkten nicht ganz unumstritten ist. So wurde zum Beispiel massive Kritik daran geübt, dass Ämter ab jetzt ohne Einwilligung der Bürger deren Adressen an Unternehmen verkaufen dürfen. Zudem wird durch das Gesetz die vor zehn Jahren eigentlich abgeschaffte Vermieterbescheinigung wieder eingeführt.
Wer in Zukunft beim Amt seinen neuen Wohnsitz melden möchte, muss dafür wieder eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters vorweisen können. Dieser Umstand wurde eigentlich abgeschafft um die Bürokratie zu verringern. Jedoch berufen sich die Verantwortlichen für das Meldegesetz auf sogenannten Scheinanmeldungen, die es immer wieder gegeben habe.
So hätten zum Beispiel Kriminelle die Adressen von unbescholtenen Bürgern missbraucht, weshalb die Polizei die Wohnung von Unschuldigen stürmte. Solche Missbrauchsfälle wolle man durch die Einführung der Vermieterbescheinigung in Zukunft verhindern.
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