Nachdem ein Mieter aus einer Wohnung ausgezogen ist, muss natürlich auch geklärt werden, wann und in welchem Umfang dieser die Kaution zurückbekommt. Doch genau dies führt immer wieder zu Streitereien. Wie lange ein Vermieter genau Zeit hat um die Kaution zurückzuzahlen, weiß der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Die Kaution müsse generell nicht nach dem Ende des Mietverhältnisses ausgezahlt werden. Generell hat ein Vermieter bis zu sechs Monate Zeit zu prüfen, ob noch Rechnungen offen sind oder ob er generell noch Ansprüche an den Mieter habe.
Dazu zählen auch Kosten für eventuell nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen oder generelle Schäden an der Wohnung. Der daraus entstehende Anteil darf von der Kaution abgezogen werden. Auch offene Rechnungen wie nicht gezahlte Betriebskosten oder Mieten fallen in diesen Bereich. Sind Nachzahlungen noch über die Sechs-Monats-Frist hinaus zu erwarten, dürfe auch dieser Teil einbehalten werden. Dies müsse der Vermieter beweisen, ansonsten gilt die Einhaltung der Frist!
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