Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mietkaution maximal drei Monatsmieten betragen darf. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass zu viel Kaution verlangt und gezahlt wird, sei es mit Absicht oder aufgrund eines Missverständnisses.
In solch einem Fall hat man nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs drei Jahre Zeit das zu viel gezahlte Geld vom Vermieter zurückzufordern. Andernfalls verjährt der Anspruch und man kommt erst nach Ende des Vertrags an das Geld. Mit diesem Urteil bestätigten die Richter außerdem, dass ein Vermieter einem Mieter kündigen darf, der seine Miete fortwährend zu spät zahlt.
In dem konkreten Fall ging es um eine Familie, die sechs Monatsmieten als Kaution für ihr Haus gezahlt hatten. Immer wieder zahlten sie ihre Miete erst zur Monatsmitte und das auch nach mehrmaliger Abmahnung. Daraufhin wollte der Vermieter ihnen kündigen und die Mieter verlangten erst zu diesem Zeitpunkt das zu viel gezahlte Geld zurück. Die Richter bestätigten die Kündigung des Vermieters. Mit Ende des Vertrags hat die Familie nun auch Anspruch auf die volle Kaution.