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Urteil: Schreiende Kinder – Keine Mietminderung möglich

Spielende Kinder by flickr, StrocchiIst es um eine Wohnung herum zu laut, kann die Miete gemindert werden. Jedoch kann man es dabei auch manchmal übertreiben: Im folgenden Fall wollten Mieter doch tatsächlich die Miete kürzen, da die Nachbarskinder zu laut waren.

Dem schob jedoch das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf einen Riegel vor. Laut Lärmprotokoll der Mieter hätten die Kinder an 32 Tagen bis 22 Uhr Lärm gemacht und manchmal auch nachts geweint. Die Richter urteilten, dass es sich in einem Mehrfamilienhaus eben nicht vermeiden ließe, dass man die Nachbarskinder hört. Diese hätten einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang, den sie auch ausleben können müssen. Auch ein Schreien und Weinen von Kindern nachts sei normal. Recht so!

Natürlich darf man das Urteil nicht als Freibrief verstehen. Familien mit Kindern haben sich ebenfalls nach Möglichkeit an die Ruhezeiten zu halten und Eltern müssen dafür sorgen, dass die Geräusche im Rahmen bleiben. Zudem sind Wohnungen kein Spielplatz. Ballspiele in der Wohnung oder Springen von Tischen oder Stühlen ist in Wohnungen nicht erlaubt. Also, einfach gegenseitig ein bisschen mehr Rücksicht nehmen und Verständnis zeigen…

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