Wer sich heute für eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus entscheidet, hat gute Gründe. Die einen möchten ihren Traum vom eigenen Lebensmittelpunkt leben, möchten in netter Umgebung und mit netten Menschen zusammen wohnen. Für die anderen wiederum ist wichtig, dass sie mit einer Investition in Eigentum zugleich auch dauerhaft in Vermögenswerte investieren, die deutlich sicherer sind als Anleihen, Aktien oder Papiere börsennotierten Unternehmen.
Wer sich für eine eigene Immobilie entscheidet, der sollte darüber hinaus auch bedenken, dass er dem Staat nicht unnötig Steuern schenkt. Deshalb kann es unter Umständen sehr attraktiv sein, in Immobilien zu investieren, die unter Denkmalschutz stehen. Zwar steckt beim Wiederaufbau solcher besonderen Objekte und der fachlich korrekten Sanierung viel Arbeit drin: Da der Gesetzgeber den Erhalt und die denkmalpflegerisch einwandfreie Instandsetzung solcher besonderen Immobilien fördern möchte, aber wegen der besonderen Anforderungen in bestimmten Vorschriften, hat er deshalb engagierten Investoren besondere Steuervergünstigungen eingeräumt.
Die sogenannte Denkmalschutz-Abschreibung sieht vor, dass Kapitalanleger über den ungewöhnlich langen Zeitraum von zwölf Jahren den gesamten Sanierungsanteil des Baudenkmals steuerlich abschreiben können. Eigennutzer können dies über einen Zeitraum von zehn Jahren tun. Außerdem können auch die Sanierungskosten für selbst genutzte Denkmalimmobilien Berlin und andere Regionen innerhalb von zehn Jahren mit bis zu 90 Prozent geltend gemacht werden.
Praktisch bedeutet das, dass der Bereich der denkmalgeschützten Immobilien eine der lukrativsten Möglichkeiten darstellt, um Steuern in beträchtlichen Größenordnungen zu sparen. Dabei wird die Steuerersparnis umso größer, je größer bei der Immobilie der Sanierungsanteil Nicht zuletzt ist der Anleger auch berechtigt, das Objekt nach zehn Jahren steuerfrei zu veräußern. Und auch die Gewinne sind abgeltungssteuerfrei. Da sich Regelungen jedoch immer wieder ändern und es in den einzelnen Bundesländern auch noch darüber hinaus spezielle Vorschriften und Förderprogramme gibt, empfiehlt es sich, mit einem Steuerexperten vor Ort das Gespräch zu suchen und Möglichkeiten des optimalen Einsatzes auszuloten.
Doch der Aufwand lohnt sich. Gerade in den neuen Bundesländern konnten in den zurückliegenden Jahren viele Objekte saniert werden: Objekte, die nach Jahrzehnten der Mangelwirtschaft vom Verfallen und einem Abriss bedroht waren. So aber entstanden wunderschöne Jugendstilhäuser in alter Pracht, konnten Gutshäuser saniert und Wohnanlagen in altem Glanz fertiggestellt werden. Profiteure sind der Staat, die Kapitalanleger, aber auch die Eigennutzer: Während die einen weniger an den Fiskus abführen müssen, hat der Staat das Engagement für die einwandfreie Sanierung und Modernisierung von außergewöhnlichen Immobilien belohnt.
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