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Keine Haftung für Schäden bei Haus-Sitting

cc by flickr/ dysturb

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Wer in den Urlaub fährt, der bittet meist einen Freund, Nachbarn oder Verwandten sich in der Zeit der Abwesenheit um das Haus oder die Wohnung zu kümmern. Doch was ist, wenn der Haus-Sitter aus Versehen einen Schaden anrichtet?

In solch einem Fall bleibt leider der Urlauber auf dem Schaden sitzen, denn wie auch bei Umzugshelfern handelt es sich beim Hüten der Wohnung oder des Hauses um einen Freundschaftsdienst, welchen die Rechtsprechung ganz klar von der Haftung freistellt. Versicherungen wie die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung werden hier ebenfalls in der Regel nicht greifen.

Nur wenige Policen schließen Schäden bei Freundschaftsdiensten ein. Solch ein Zusatzschutz greift dann zum Beispiel, wenn der Haus-Sitter aus Versehen Tür oder Fenster offen lässt und dadurch Einbrecher in das Haus gelangen können. Dies ist aber nur sehr selten der Fall und sollte mit dem Versicherer im Vorfeld geklärt werden.

Generell kann man jedoch davon ausgehen, dass sich Freunde und Verwandte in solch einem Fall einig werden. Wer einer Eskalation und womöglich einem Streit vor Gericht vorbeugen möchte, sollte solche Schadenfragen vor dem Urlaub mit dem Haus-Sitter klären. Bei Freunden reicht hier als Vertrag bereits ein Zettel mit der entsprechenden Vereinbarung.

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