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Kaputter Gehweg: Gemeinde haftet bei Schäden

cc by wikimedia/ Andreas56

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Hausbesitzer wissen, dass sie bis zu einem gewissen Punkt an die Verkehrssicherungspflicht gebunden sind. Das bedeutet, dass sie Gefahrenquellen wie nasses Laub, Schnee oder Eis beseitigen müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach und jemand kommt zu Schaden, müssen sie haften. Der Bundesgerichtshof hat nun auf öffentlichen Wegen deutlich die Gemeinden in die Pflicht genommen.

In dem konkreten Fall war eine Seniorin, die festes Schuhwerk trug, auf einem kaputten Überweg des Mittelstreifens einer Straße in Berlin-Pankow gestürzt und hatte sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Der Weg wurde vor dem 3. Oktober 1990 angelegt und wies seit Jahren erhebliche Schäden auf, die immer schlimmer wurden. Zwar wurde der Weg 2009 das letzte Mal von einem Beamten des Bezirksamts in Augenschein genommen, jedoch habe sich nichts geändert.

Die Richter des BGH sahen in diesem Fall klar die Gemeinde in der Pflicht, die nun für den Schaden aufkommen muss. Die Verkehrssicherungspflicht sei nachhaltig verletzt worden, da man trotz erkannter Mängel jahrelang untätig geblieben war.

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