Jedes Gebäude, jede Immobilie hat einen bestimmten Wert. Dabei ist hier nicht die Rede von einem ideellen Wert, den ein Gebäude auch besitzen kann, beispielsweise das Elternhaus, das vielleicht schon seit Generationen in der Familie ist und einen hohen gefühlsmäßigen Stellenwert besitzt.
Aber jedes Gebäude hat darüber hinaus einen Verkehrswert. Dieser Verkehrswert ist die Grundlage für alle weitergehenden Berechnungen, sei es für ein Gespräch mit einem Kreditinstitut wegen einer Finanzierung oder für Versicherungsfragen. Wobei die Geldinstitute noch andere Begriffe in die Waagschale werfen, zum Beispiel den Beleihungswert, auch der gern zitierte Brandkassenwert wird in Finanzierungsfragen häufig zur Wertermittlung herangezogen. Im Falle eines geplanten Verkaufs einer Immobilie oder in Erbschaftsauseinandersetzungen ist es von immenser Bedeutung, den Verkehrswert korrekt ermitteln zu können.
Interessant und darüber hinaus sehr wichtig ist allerdings die Immobilienbewertung durch Experten zur korrekten Berechnung von Gebäudeversicherungsbeiträgen. Bei den Gebäudeversicherungen kann man unter anderem die Feuerversicherung und die Wohngebäudeversicherung unterscheiden. Bei der Feuerversicherung, früher Brandkasse genannt, wird ein bestimmter Wert festgelegt, der so genannte 1914er-Wert, auch als Gebäudeversicherungswert 1914 bekannt. Es handelt sich um einen fiktiven Wert, der zur Ermittlung des Gebäudeneuwertes herangezogen wird und für die Festlegung von Versicherungsprämien bei der Feuerversicherung von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Nur nebensächlich wird der gleitende Neuwertfaktor 1914 allerdings bei der Wohngebäudeversicherung zur Berechnung des Immobilienwertes angesetzt. Hier empfiehlt sich tatsächlich eine vom Fachmann durchgeführte Immobilienbewertung, um eine Unterversicherung auszuschließen und das Gebäude korrekt zu versichern. Eine Unterversicherung kann fatale Folgen haben, daher ist die korrekte Ermittlung des Gebäudewertes wichtig.
Über den Gebäudewert werden die Gebäudeversicherungsbeiträge errechnet. Ein Fachmann, der eine Bewertung durchführt, kann ein Architekt oder ein Bausachverständiger sein. Auch Immobilienmakler können aufgrund ihrer Branchenkenntnis und der meist langjährigen Erfahrung eine Wertermittlung eines Gebäudes durchführen, allerdings ist dies eher eine Verkehrswertermittlung.
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