Wer illegal ein Gebäude errichtet, muss jederzeit damit rechnen, dass es abgerissen wird, egal ob nach einem oder nach 50 Jahren. Dies bestätigte ein Urteil des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts. Demnach gibt es für Eigentümer mit illegalen Gebäuden keinen Bestands- und Vertrauensschutz.
In dem konkreten Fall ging es um einen Tankstellenbesitzer, der in den 1960er Jahren auf seinem Grundstück als Erweiterung der Tankstelle ein Ersatzteillager errichtete und dies ohne Baugenehmigung.
Vor zwei Jahren hatte nun die Baubehörde den Eigentümer aufgefordert, das Gebäude abzureißen. Der Kläger weigerte sich, da er nach in seinen Augen nach so vielen Jahren nicht mehr mit solch einer Aufforderung rechnen müsse. Dies Richter sahen dies jedoch anders. Ein Bestandsschutz gelte nur für rechtmäßig errichtete Gebäude.