Als privater Bauherr möchte man nicht nur, dass das Haus schnellstmöglich fertig ist, sondern steht dabei meist noch unter zeitlichem Druck, denn nicht selten muss der alte Haushalt zu einem bestimmten Termin aufgelöst werden. In diesem Zusammenhang weisen aktuell die Experten von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein darauf hin, dass man im Bauvertrag unbedingt einen Fertigstellungstermin festlegen sollte.
Ein Vertrag ist auch ohne die konkreten Angaben gültig, jedoch führt dies meist zu Streit. Wissen beiden Parteien hingegen, wann mit dem Bau begonnen werden und wann er beendet sein soll, können sich alle Beteiligten möglichen Ärger ersparen.
Ein Bauunternehmer darf sich natürlich für die Arbeiten nicht ewig Zeit lassen, sondern ist dazu verpflichtet nach dem Abschluss des Vertrags zügig mit dem Bau zu beginnen und ihn in angemessener Zeit zu vollenden. Da jedoch diese Angaben oft im Auge des Betrachters liegen, fürht dies oft zu Missverständnissen und Streit. Im Streitfall liegt die Beweislast überigens beim Auftragnehmer.
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