Wer mit gebrauchten Computern handelt, sollte in Zukunft genau auf Software von Microsoft achten. Laut dem Bundesgerichtshof muss ein Zwischenhändler Lizenzgebühren an Microsoft zahlen, wenn er gebrauchte Programme des Unternehmens auf einen Computer aufspielt.
In dem konkreten Fall hatte ein Händler neben alten Computern auch die Sicherungs-CDs mit Microsoft-Programmen gekauft. Wie die meisten wohl wissen, sind diese CDs an den Computer mit dem angebrachten Echtheitszertifikat gebunden. Der Händler löste diese Zertifikate jedoch und konnte so die Software auch an anderen Rechnern einsetzen. Diese wurden dann verkauft.
Laut den Richtern verletze dies die Markenrechte von Microsoft. Durch die übertragenen Zertifikate habe er vorgetäuscht, dass er die Gewähr für die Verbindung von Rechner und Software übernehme und dies Microsoft vor allem erlaubt hätte, was nicht der Fall war. Wer als Händler solch eine Methode nutzt, muss also in Zukunft Lizenzgebühren an das Unternehmen zahlen.
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