Am 8. Juni startet endlich die Fußball-EM in Polen und der Ukraine. Etliche Deutsche können den Startschuss kaum erwarten und freuen sich auf ein paar hoffentlich jubelreiche Wochen. Dabei werden viele natürlich nicht nur im heimischen Wohnzimmer gucken, sondern die EM-Party mit Freunden und Nachbarn in den Garten oder auf den Balkon verlegen. Public Viewing an öffentlichen Plätzen und in Kneipen sind ebenfalls beliebte Varianten.
Doch welche Rechte und Pflichten haben Mieter in dieser Zeit? Grundsätzlich darf man die EM-Feier im Garten oder auf dem Balkon abhalten. Dabei sollte man jedoch stets auf einen angenehmen Lautstärkepegel achten. Der Jubel darf also die Nachbarn nicht stören. Ob EM oder nicht, ab 22 Uhr ist Nachtruhe!
Und wie sieht es mit Fahnen aus? Man darf seiner Freude ruhig Ausdruck verleihen, indem man Fahnen aus dem Fenster hängt oder am Balkon befestigt. Wie immer gilt hier, dass die Nachbarn nicht in Mitleidenschaft gezogen werden dürfen. Die Fahne muss also so groß sein, dass man nicht automatisch das Fenster oder den Balkon des Nachbarn zuhängt. Befestigungen für Fahnen dürfen zudem nicht die Bausubstanz angreifen und feste Halterungen müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden. Na dann, auf eine schöne und erfolgreiche EM und ein gutes Miteinander!
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