Hausbau

BGH: Vermieter müssen Modernisierung nur stichwortartig ankündigen

cc by flickr/ Wonderlane

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Will ein Vermieter in einem Haus Modernisierungsmaßnahmen durchführen, dann stößt dies bei einigen Mietern nicht gerade auf Begeisterung, denn mit den Umbauten sind nicht nur Krach, Lärm und Dreck in der eigenen Wohnung verbunden, sondern auch oft Mieterhöhungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Angelegenheit nun in einem Urteil die Vermieter gestärkt.

In dem konkreten Fall ging es um einen Vermieter, der seine Mieter nur kurz und knapp über geplante Baumaßnahmen informierte. Er teilte im Vorfeld mit, dass ein Balkon am Haus befestigt werde sowie Heizungsrohre und Elektroinstallationen in die Wand verlegte würden. Zudem kündigte er die daraus resultierende Mieterhöhung und die nötige Bauzeit an.

Dem BGH reichten diese Informationen vollkommen aus. Über die Umbauten müsse so informiert werden, dass sich die Mieter ein realistisches Bild machen könnten. Dies könne auch stichwortartig geschehen. Wichtig sei, dass diese Ankündigung drei Monate vor Baubeginn erfolge und neben den Baumaßnahmen auch noch voraussichtliche Dauer und die Höhe der Mieterhöhung angekündigt würde.

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