Dank gewisser Umbau-Maßnahmen ist es kranken oder älteren Menschen zum Glück meist noch längere Zeit möglich, in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Wird barrierefreies Wohnen zur Notwendigkeit, so können Haus- und Wohnungsbesitzer diese Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist aktuell die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin.
Die Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt die Kosten für einen barrierefreien Umbau als außergewöhnliche Belastungen anerkennt, ist, dass man nachweisen kann, dass die Maßnahmen aus medizinischer Sicht notwendig sind. Dafür muss der Bauherr ein Attest als Nachweis vorlegen. Die häufigsten Gründe sind dabei natürlich Alter oder eine Erkrankung.
So akzeptiere das Finanzamt zum Beispiel die Kosten für eine Verbreiterung der Türen, damit ein Rollstuhl durchpasst, den Einbau einer Sitzwanne oder eine Änderung des Hauseingangs, damit dieser barrierefrei ist.