In dem konkreten Fall ging es um ein Online-Brancheportal, das von einem Anwalt per E-Mail abgemahnt wurde. Nur leider wurde diese vom Spamfilter des Empfänger abgefangen und im Spam abgelegt, so dass letzterer die Abmahnung gar nicht gesehen hatte.
Den Richtern war dieser Umstand egal und sie urteilten, dass eine Abmahnung dann als empfangen gilt, wen sie bei dem betroffenen eben ankommt. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Postfach sie landet. Das Risiko, dass eine E-Mail verloren geht liege ganz allein beim Empfänger.
Also, in Zukunft auch den Spam nicht vergessen…