In diesen Tagen hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP Änderungen am Mietrecht beschlossen. Während ein paar Punkte durchaus sinnvoll sind, gibt es jedoch andere, die stark umstritten sind. Kritiker wie der Deutsche Mieterbund warnen vor Benachteiligungen von Mietern.
In Zukunft dürfen Bundesländer Mieterhöhungen in besonders begehrten Stadtvierteln oder Städten stärker deckeln. War bisher eine Erhöhung von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren möglich, liegt die Obergrenze nun bei 15 Prozent. Dies gilt jedoch nur für Bestandsmieter und nicht für Neuverträge, bei denen laut dem Deutschen Mieterbund das eigentliche Problem liegt. Genau vor dem Problem von Mieterhöhungen bei Neuverträgen schrecke die Politik zurück.
Für bedenklich halten die Experten auch, dass Mieter in Zukunft bei Sanierungsarbeiten, die länger als drei Monate dauern und aus energietechnischen Gründen vorgenommen werden, nicht mehr die Miete wegen Lärm- und Schmutzbelästigung mindern dürfen. Ein anderer Passus sollte eigentlich gegen Mietnomaden vorgehen, doch befürchten Kritiker, dass auch unbescholtene Mieter damit zu kämpfen haben werden: Eine Zwangsräumung per einstweiliger Verfügung wird mit den Mietrechtsänderungen nämlich deutlich einfacher und kann schneller vonstatten gehen!
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