Der Mietspiegel ist eine statistische Erhebung der Mieten bei einer bestimmten Ausstattung von Wohnungen. Diese Erhebung wird im Abstand von zwei Jahren durchgeführt. Er stellt keine Rechtsverbindlichkeit dar. Dessen ungeachtet ist er hilfreich bei der Wohnungssuche.
Welche Informationen der Mietspiegel für den Mieter parat hält
Wer aus beruflichen oder privaten Gründen den Wohnort wechseln will, sieht sich einem ihm mitunter vollkommen unbekannten Wohnort gegenüber. Bei der Suche nach der neuen Wohnung hilft es, sich vor Ort umzuschauen. Lage und Anbindung sind ein wesentliches Kriterium, in welchem Teil einer größeren Stadt es sinnvoll ist, eine Mietgelegenheit zu suchen. Entscheidend bleiben allerdings für die meisten die Kosten.
Die ortsübliche Vergleichsmiete
An diesem Punkt kann ein Blick in den Mietspiegel gut helfen. Meist sind die verschiedenen Wohnungen innerhalb eines Stadtteils von ähnlicher Ausstattung. Selten, dass ein Quarre oder ein Straßenzug allzu große Unterschiede im Bereich Komfort bietet. So kann man sich anhand der ausgewiesenen durchschnittlichen Preise bereits im Vorfeld entscheiden, ob die Suche eher im Westen oder im Osten der Stadt stattfinden soll. Schließlich ist Zeit auch Geld. Wer die vergebliche Suche im falschen Stadtteil spart, kann möglicherweise mehr investieren in den Umzug und die Renovierung.
Wann der Mietspiegel nicht helfen kann
Nicht heranzuziehen ist der Mietspiegel bei Mieterhöhungen, die dem Mieter ungerechtfertigt erscheinen. Der Mietspiegel stellt keinen Schutz vor überhöhter Miete dar. In diesem Fall schützen andere Gesetze, die es den Vermietern vorschreiben, unter welchen Bedingungen die Miete angehoben werden darf. Hierzu sind unter anderem umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu rechnen.
Hilfe bei ungerechtfertigter Mieterhöhung
Sind keine Neuerungen am Haus geschehen und wird die Miete dennoch umfangreich erhöht, kann der Mieter Hilfe finden bei den Mietervereinen. Hier kennt man die Gepflogenheiten der Vermieter und ist in der Gesetzeslage bewandert. Unterscheiden sollte man schon vorher, ob tatsächlich eine Mieterhöhung stattfand oder nur die Betriebskosten eine erhebliche Steigerung erfahren haben. Kalte Winter und steigende Kosten für Energie führen nicht selten zu drastischen Steigerungen bei den monatlichen Zahlungen an den Vermieter. Solche Mehrkosten stellen allerdings keine Mieterhöhung dar. Angaben zu den Nebenkosten sind im Mietspiegel naturgemäß nicht zu finden.
Keine Kommentare