Die Gefahren bei Wildunfällen sind nicht zu unterschätzen. Im Herbst werden die Tage kürzer und manch Autofahrer hat schneller ein Reh auf dem Grill als ihm lieb ist.
Besonders in den Zeiten zwischen 17 Uhr und Mitternacht sowie in den Morgenstunden zwischen 5 und 8 Uhr ist das Wild aktiv. Zu diesen Zeiten sollten Autofahrer besonders vorsichtig und vorausschauend fahren, denn die Bewohner des Waldes können schnell und unvermittelt die Fahrbahn kreuzen.
Besonders hoch ist das Risiko am Rande von Feldern und Wäldern. Wenn hier Wild auftaucht, sollten Sie abbremsen und hupen, aber auf keinen Fall das Fernlicht aufblenden. Plötzliches, starkes Licht verwirrt die Tiere. Ob sie wie gelähmt stehen bleiben oder auf das Licht zu laufen, können Sie vorher nicht wissen. Sie sollten auf keinen Fall hektisch ausweichen. Bremsen Sie ab und versuchen Sie, dabei nicht auf die Gegenfahrbahn zu kommen.
Wenn es trotzdem zu einer Kollision kommt, dürfen Sie das tote Tier nicht mitnehmen. Zum einen gehört es dem Waldbesitzer, andererseits könnten Sie sich mit Tollwut anstecken. Nach einem Crash sollten Sie daher als erstes die Polizei verständigen. Diese wird den zuständigen Jäger informieren, der sich um das Tier kümmert.
Bei Schäden mit Haarwild, wie Rehen, Wildschweinen und Hasen, zahlt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Bei Unfällen mit anderen Tieren, wie Weidevieh, sollten Sie sicherheitshalber in Ihren Versicherungsunterlagen nachsehen. Kommt es durch einen Ausweichversuch zum Unfall, so zahlt auch hier die Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass eine Kollision unmittelbar bevorstand, was schwierig sein kann. In jedem Fall muss das Ausweichmanöver in einem angemessenen Verhältnis zum drohenden Schaden stehen.
Wenn Sie einem Eichhörnchen ausweichen und so einen Totalschaden verursachen, kann die Versicherung dies als grob fahrlässig werten.