Viele Verträge für Internet und Telefon laufen über zwölf oder gar 24 Monate. Was passiert jedoch, wenn man in dieser Zeit umzieht? In den meisten Fällen gibt es inzwischen Entscheidungen, die dies genau regeln. In anderen, wie zum Beispiel beim Handy, sind Kunden jedoch immer noch auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Darauf weist aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.
Grundsätzlich gilt, dass man den aktuellen Anschluss auch am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen nutzen kann. Ist dies der Fall läuft der Vertrag einfach weiter und der Anbieter kann höchsten eine Gebühr für den Umzug verlangen, die jedoch nicht höher als die Kosten für eine Neuschaltung des Anschlusses sein darf. Die Vertragslaufzeit darf sich seit kurzem dadurch nicht noch einmal verlängern.
Bei Internet- und Festnetzanschlüssen ist die Lage damit in den meisten Fällen eindeutig. Natürlich sollte man dem Anbieter am besten drei Monate vorher Bescheid sagen oder dann die Kündigung einreichen. Anders sieht dies jedoch immer öfter bei Handyverträgen aus: Zieht man zum Beispiel ins Ausland, kann man den alten Vertrag natürlich noch weiter nutzen, jedoch erhöhen sich die Gebühren deutlich.
Hier gibt es leider noch keine wichtigen richterlichen Entscheidungen, so dass Kunden auf die Kulanz des Anbieters hoffen müssen.