Dass eine Diele im Treppenhaus nicht zur Wohnfläche einer Wohnung gehört, ist ein Umstand, der wohl fast jedem klar erscheint. Und trotzdem hört man immer wieder von Fällen, bei denen der Vermieter einfach die Anzahl der Quadratmeter einer Wohnung um einen Teil des Treppenhauses vergrößert. Dies erklärte das Amtsgericht Hamburg-Altona laut der Zeitschrift „Das Grundeigentum“ für unzulässig.
In dem konkreten Fall gingen von einer acht Quadratmeter großen Diele zwei Wohnungen ab. Der Vermieter zählte diesen Bereich einfach zu einer der beiden Wohnungen dazu und erhob entsprechend Miete. Der betroffene Mieter weigerte sich jedoch für diesen Bereich mitzuzahlen, minderte die Miete und verlangte darüber hinaus den bereits gezahlten Anteil zurück.
Die Richter gaben am Ende dem Mieter Recht, denn eine Wohnung sei ein persönlicher Rückzugsraum, was wohl kaum für die Diele gelte, die auch von anderen Mietern mit genutzt werde. Die entsprechende Fläche gehöre demnach nicht zur Wohnung.