Es gibt schon Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern, bei denen man einfach nur mit dem Kopf schütteln kann. So hatte ein Vermieter einer Mutter gekündigt, weil diese ihre volljährige Tochter bei sich aufgenommen hatte. Der Fall landete vor dem Landgericht Potsdam, wo die Richter klarstellten, dass es sich hierbei um keine unerlaubte Untervermietung handle. Konkret hatte die Tochter bereits in einer eigenen Wohnung gewohnt, zog jedoch aus persönlichen Gründen wieder für kurze Zeit zu ihrer Mutter. Als der Vermieter dies…
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Es kann schon mal passieren, dass man aus beruflichen Gründen für einige Zeit ins Ausland muss. Wer in diesem Zeitraum seine Mietwohnung behalten möchte, wird höchstwahrscheinlich über eine Untervermietung nachdenken. Denn so wird man…