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Feuchtigkeit

    Mieten & Vermieten

    Keine Mietminderung bei Feuchtigkeit im Keller

    Mit der Mietminderung ist das ja immer so eine Sache. Natürlich muss der Mieter für sein Recht einstehen und kann bei deutlichen Mängeln die Miete kürzen. Nur wann ein Mangel ein Mangel ist, sorgt in Deutschland immer wieder für Streitereien. So weist der Eigentümerverband Haus & Grund aktuell darauf hin, dass ein feuchter Keller kein Grund für eine Mietminderung ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. In dem aktuellen Fall war der Keller eines Mieters so feucht,…

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  • Handwerker

    Bauwerkstrockenlegung – eine Arbeit für Profis

    Feuchtigkeit und Nässe am Bau können gravierende Folgen haben. Sie reichen von partiellem Schimmelbefall bis hin zur Schwächung der Bausubstanz. Schon ein relativ kleiner Schaden kann unter Umständen eine massive Ursache haben – und…

  • Tipps & Tricks

    Tropfenbildung am Dachfenster ade

    Beschlagene, feuchte Fensterscheiben sind ein Ärgernis für Mieter und Eigentümer: Denn neben dem getrübten Ausblick leiden auch die Holzfensterrahmen unter der Nässe. Folgeschäden wie Schimmelbildung sind zudem nicht auszuschließen. Doch es gibt Maßnahmen, dieses…