Mängel am Bau sind leider keine Seltenheit. Viele Bauherren denken hierbei gleich an Schadenersatz, wobei ihnen ein Vorschuss viel günstiger kommen könnte. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein hin.
Nach Bemerken des Mangels muss der Bauherr zunächst dem zuständigen Unternehmen eine Frist setzen, in der nachgebessert werden kann. Kommt die Firma dem nicht nach, können Bauherren nun vom gewährleistungspflichtigen Unternehmer einen Vorschuss verlangen, was laut den Experten meist sinnvoller ist als Schadenersatz zu verlangen.
Dabei beauftragt man einen Drittunternehmer ein Angebot für die Nachbesserung zu machen. Der Bauherr kann nun das gewährleistungspflichtige Unternehmen auf Zahlung des Betrags, der im Kostenvoranschlag der anderen Firma aufgeführt wird, verklagen und das inklusive Mehrwertsteuer. Beim Schadenersatzanspruch erhält man im Gegensatz dazu nur den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer erst viel später.