Haustiere

Meerschweinchen zum Leihen

cc by Flickr/ fleckchen

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Vor einigen Jahren wurde in der Schweiz die Tierschutzverordnung verschärft. Meerschweinchen dürfen seitdem nicht mehr alleine, sondern nur zu mehreren gehalten werden, da sie Rudeltiere sind. Doch was ist, wenn ein Meerschweinchen von Zweien stirbt? Dann müsste ein Neues her, stirbt dann das Alte müsste der Besitzer wieder für Nachschub sorgen und so könnte dies immer so weitergehen. Blöd für die Besitzer, die irgendwann einmal aufhören wollen Meerschweinchen zu halten.

Eine Schweizer Züchterin in der Nähe von Zürich hat sich daher etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Meerschweinchen zum Ausleihen. Stirbt ein Tier, dann kann man sich „Ersatz“ holen. Man zahlt dafür einen bestimmten Betrag, wovon man einen Teil zurückbekommt, wenn man das Leihmeerschwein wieder abgibt. Natürlich kommt es auch schon mal vor, dass Besitzer das liebe Tier nicht zurückgeben wollen.

Wichtig ist der Züchterin vor allem, dass die Tiere nicht zu einem Wanderpokal werden. Wurde ein Meerschweinchen einmal ausgeliehen, so bleibt es danach bis an sein Lebensende bei der Züchterin oder kommt an einen definitiven Platz. Die Nachfrage ist inzwischen so groß, dass eine Züchterin dies nicht mehr alleine bewältigen kann, daher hat man sich inzwischen zusammengetan und die Seite leihmeerschweinchen.ch ins Leben gerufen. Medienberichten zufolge soll dieser Trend langsam auch nach Deutschland schwappen.

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