Die Versteigerung von Immobilien ermöglicht es oftmals, ein richtiges Schnäppchen zu machen. Es gibt allerdings auch Fallstricke, auf die man sich im Vorfeld gut vorbereiten sollte. Handelt es sich nicht um eine freiwillige Versteigerung des Eigentümers, der sein Objekt auf diese Art und Weise zum Bestpreis verkaufen möchte, sondern um eine Zwangsversteigerung, gibt es einige Hürden zu nehmen und Überraschungen, auf die man gefasst sein sollte. Die Besichtigungsmöglichkeit eines Objektes in Zwangsversteigerung findet auf freiwilliger Basis des Eigentümers statt. Dabei werden Immobilienobjekte oftmals zu einem besseren Preis verkauft, können die potentiellen Käufer den Wert durch eine Besichtigung besser einschätzen. Besteht die Besichtigungsmöglichkeit nicht, kann es böse Überraschungen nach dem Kauf geben. Eine Garantieleistung wird schliesslich von niemandem gewährt.
So können Schäden an der Sache existieren und viele weitere Investitionen von Nöten sein, um sein neues Heim wieder bewohnbar zu machen. z.B. ein Schaden am Dach, der von Aussen nicht zu erkennen war, Schimmelpilz in den Wohnräumen, feuchte Keller u.s.w. Das ist allerdings nicht die einzige Überraschung, die Sie erwarten kann. Bedenken Sie, dass Sie das Haus erwerben, aber – beispielsweise – nicht unbedingt die Heizungsanlage. Wird diese vom Voreigentümer ausgebaut, müssen Sie sich eben eine neue kaufen. Daher ist der Kauf eines Objektes, sei es als Anlage oder für den eigenen Bedarf, aus einer Zwangsversteigerung ein Unterfangen, dass wohl überlegt sein sollte. Je transparenter der Zustand der Sache für Sie ist, um so sicherer der Kauf.
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