Viele Menschen wünschen sich einen Hund oder eine Katze, doch besonders wer in Mietwohnungen wohnt, sollte vor dem Anschaffen eines Tiers erst einmal einen Blick in den Mietvertrag werfen bzw. den Vermieter um Erlaubnis bitten, denn sonst muss das arme Tier unter Umständen wieder zurückgegeben werden oder der Mieter gezwungen ist, einen Umzug der Wohnung in Betracht zu ziehen.
Ein Mieter hat nicht automatisch das Recht auf Haltung eines Hundes oder einer Katze. Dabei spielt es nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln auch keine Rolle, ob in der Wohnanlage bereits andere Tiere zugelassen wurden oder nicht. Der Vermieter darf von Fall zu Fall einzeln über die Haltung von Haustieren entscheiden.
In dem konkreten Fall hatte ein Mieter sich einen Hund zugelegt ohne den Vermieter zu fragen. Dieser meinte jedoch, dass durch ein weiteres Tier im Haus Probleme auftreten könnten und untersagte dem Mieter die Haltung, obwohl die Nachbarn einen Vierbeiner halten durften. Die Richter folgten der Argumentation des Vermieters und der Mann musste entweder seinen kleinen Freund wieder abgeben oder umziehen.
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